DSGVO steht für die Datenschutzgrundverordnug. Diese wurde im Jahr 2016 von der Europöischen Union beschlossen und verabschiedet. Im Jahr 2018 trat sie erstmals in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wussten nur die wenigsten, was auf sie zukommt und was zu beachten ist. Zwei Jahre später hat sich daran erschreckend wenig geändert – lediglich die Existenz der „DSGVO“ ist mittlerweile einschlägig bekannt. Es gibt also immer noch Schulgemeinden, die sich nicht an die Datenschutzgrundverordnung halten. Vielen ist dies nicht einmal bewusst. Da nun auch noch das „EU-US Privacy Shield“ – ein Abkommen zwischen der EU und den USA, welches den Schutz personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedsstaat der EU in die USA übertragen wurden, regeln sollte, für ungültig erklärt wurde, möchten wir beide Gesetzte erläutern und die Do´s and Dont´s für sie übersichtlich und leicht verständlich aufzeigen.
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Wörter? Können wir sparen! Jan Rühmkorf ist als Mediengestalter der kreative und technische Kopf hinter unseren Infografiken. Seine Vorrecherchen sind umfangreich in Worten, seine Ergebnisse grafisch und leicht zu erfassen. Er bringt die wichtigsten Themen der Digitalen Schule auf den Punkt.
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