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Darf ich das kopieren oder ist das illegal?

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Darf ich das kopieren oder ist das illegal?

Urheberrecht in der Schule: Worauf muss ich achten? Kann ich dafür haften? Ein Interview mit dem Verlag für Rechtsjournalismus

Komplexe juristische Themen allgemeinverständlich zu formulieren kann manchmal eine ziemliche Herausforderung darstellen, aber wenn das gut gelingt und dann für alle zugänglich ist, wäre vermutlich vielen Menschen geholfen. Genau diese Idee steht hinter dem Verlag für Rechtsjournalismus (im Folgenden VFR genannt), der laut eigener Aussage in kostenlosen Ratgebern versucht allgemeine Rechtsfragen so verständlich wie möglich zu klären. Wir haben mit den Autoren und Redakteuren des VFR über ihren neusten Ratgeber „Urheberrecht im Homeschooling“ gesprochen, den man aufgrund „vermehrt[er] Anfragen und Kommentare“ von unsicheren LehrerInnen ins Leben gerufen habe und der die gesetzlichen Regelungen zusammenfasse, die für das Einscannen von Schulbüchern o.Ä. gelten.

„Der digitale Unterricht steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen“

Dabei sei vor allem wichtig, dass Bücher pro Jahr und Klasse laut Gesetz nur zu maximal 15% beziehungsweise 20 Seiten kopiert oder eingescannt werden dürfen und Quellenangaben selbstverständlich sein sollten. Allerdings seien die Schulbuchverlage momentan sehr kulant, es sei aber trotzdem zu beachten dass die gleichen Vorgaben wie auch im Präsenzunterricht gelten, denn das Gesetz sehe den digitalen Unterricht gar nicht vor. Dieser Umstand beweist wieder einmal, dass die Digitalisierung in Deutschland noch ganz am Anfang steht, der VFR formuliert es mit „steckt noch in den Kinderschuhen“ sehr treffend. Der Frage, welche Alternativen LehreInnen zu Anwendungen mit amerikanischen Servern hätten, weichen die Autoren aus und weisen darauf hin, dass starke Passwörter und Firewalls, sowie Dienstrechner unerlässlich seien, um den Datenschutz zu gewährleisten. Es sei aber von unserer Seite hinzugefügt, dass auch Anwendungen, welche auf amerikanische Server zugreifen, gegen die Datenschutz Grundverordnung verstoßen. In der danach folgenden Antwort wird ebenfalls klar, dass die Autoren anscheinend nichts von alternativen Lösungen wissen. Denn auf die eigentliche Frage, ob die Gesetze verändert werden müssten oder alternative Lösungen gefördert gehören, wurde nur auf die strengen Vorgaben verwiesen, die mitunter dazu führen würden, dass wichtige Probleme nicht zeitnah gelöst werden könnten und Einschnitte in der Datensicherheit die Konsequenz daraus wären. An dieser Stelle aber ein erneuter Einwurf unsererseits, dass es natürlich Alternativen zu Plattformen mit Servern in Amerika gibt, die außerdem DSGVO-konform sind und auch nicht automatisch inhaltlichen Abriss leisten. Die meisten dieser Anwendungen werden nur momentan nicht vom Staat unterstützt oder gefördert, weswegen sie Vielen unbekannt sein könnten, die hier auch schon oft vorgestellte und besprochene schul.cloud ist nur ein Beispiel.

Hafte ich für Verstöße gegen das Urheberrecht selber?

Nicht selten kommt es dann aber doch mal vor, dass man versehentlich und unwissentlich gegen das Urheberrecht verstößt und es im schlimmsten Fall sogar zu einer Anklage kommt. Da gibt der VFR allerdings immerhin eine kleine Entwarnung, denn es hafte in der Regel das Bundesland, die entsprechende Lehrkraft habe aber eventuell ein Disziplinarverfahren zu befürchten.

Die Autoren verweisen zum Schluss des Interviews noch auf ihre Webseite urherberrecht.de, auf der Sie des Weiteren Ratgeber zu den Herausforderungen der Digitalisierung an Schulen finden, sowie Infos über Vorgaben zu Zitaten, Quellenangaben und Plagiaten.

Aus dem Gespräch mit den ExpertInnen können wir also mitnehmen, dass Sie höchstens 15% bzw. 20 Seiten eines Buches pro Schuljahr vervielfältigen dürfen. Falls sie aus Versehen doch mal mehr kopieren sollten, zeigen sich die Verlage momentan zwar sehr kulant, aber im Härtefall würde auch trotzdem das Bundesland für sie haften. Außerdem ist mal wieder klar geworden, dass die Digitalisierung an Schulen in Deutschland auf jeden Fall noch etwas braucht und auch die Gesetze eventuell noch dahingehende Anpassungen benötigen.

Mika Rüther, der Bob Andrews des Digitale Schule kompakt - Teams, welcher als unser jüngster Redakteur täglich mit der Rechereche zu aktuellen Themen, den neuesten Diskussionen auf Twitter und dem interviewen spannender Persönlichkeiten aus dem Schulleben für unseren Blog beschäftigt ist. Er selbst hat vor nicht all zu langer Zeit sein Abi gemacht und weiß deshalb ganz genau, was Digitalisierung an unseren Schulen tatsächlich bedeutet.

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