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Digitalisierung und Datenschutz – es fehlt an einem Konzept!

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Digitalisierung und Datenschutz – es fehlt an einem Konzept!

Als Landesbeauftragte für den Datenschutz ist Frau Barbara Thiel in einer Position, die darauf achtet, dass der rechtliche Rahmen hinsichtlich der Digitalisierung in Schulen eingehalten wird. Häufig wird Datenschutz als Hemmnis der Digitalisierung gebrandmarkt. Die Landesbeauftragte stellt dar, warum diese Annahme falsch ist und zeigt stattdessen auf, weshalb Datenschutz zwingende Voraussetzung für eine gelungene Digitalisierung ist.

Wird in Schulen das Thema Datenschutz als „Vorwand“ genommen, um die Themen der Digitalisierung nicht ganz so schnell vorantreiben zu müssen, wie es eigentlich notwendig wäre? Dieser und weiteren Fragen wurde im Austausch mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz auf den Grund gegangen. Wer vor Ort war, konnte seine Fragen direkt stellen! Wenn Sie Fragen zum Thema haben, dann hinterlassen Sie gerne einen Kommentar unter diesem Beitrag.

„Daten wurden auch früher schon, wurden zu allen Zeiten, gesammelt und ausgewertet.“, erklärt Frau Thiel. Es liegt in unserer Geschichte als Forscher und Entdecker, dass wir Daten sammeln und auswerten. Früher gab es eine kleine Menge an Daten, aus denen dann Rückschlüsse gezogen werden konnten. Heute stehen uns deutlich mehr Daten, moderne Auswertungsmöglichkeiten und so auch genauere Ergebnisse und Rückschlüsse aus der Datensammlung zur Verfügung. Bei einer solchen Vielzahl an Datenquellen bleibt für den Einzelnen die Transparenz auf der Strecke. Sowohl was für Daten verarbeitet werden, als auch wie diese durch die Algorithmen erhoben werden.

Datenschutz soll nicht die Daten schützen, sondern die Menschen.

Das ist aus der DSGVO, die explizit die Grundrechte und Grundfreiheiten nennt, abzuleiten. Und diese ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für den Datenschutz. Verbindliche Rahmenbedingungen sind notwendig, damit die Digitalisierung den Menschen dient und empfindliche Daten schützt. Denken wir hier z. B. an Social Media, wo Menschen ihr Innerstes nach außen kehren und sich zu allen denkbaren Themen äußern. Führende soziale Netzwerke besitzen spannende und interessante Daten, die sicherlich auch die Neugier von Forschern und der Wirtschaft wecken. Eines von vielen Beispielen, warum Datenschutz heutzutage von solch großer Bedeutung ist. Datenschutz ist kein Hindernis, sondern trägt umfangreich zum erfolgreichen Gelingen der Digitalisierung bei.

„Den Schulen kommt in einer digitalisierten Welt eine Schlüsselfunktion zu.“, führt Frau Thiel aus. Die Vermittlung von digitaler Kompetenz, insbesondere das Kennenlernen von Chancen und Risiken und einen adäquaten Umgang damit. So können die Schüler/innen selbstbestimmt über eine Teilhabe an digitalen Angebot entscheiden. Wichtiger Baustein in der Medienbildung: Die Vermittlung eines wachen Datenschutz-Bewusstseins der Schüler/innen durch die Schulen. Frau Thiel betont, dass aus ihrer Sicht ein eigenes Schulfach „Medienbildung“ verpflichtend eingeführt werden sollte. Denn eine Vermittlung der komplexen digitalen Themen „nebenbei“ ist nicht ausreichend.

Digitales Lernen in der Schule, also mit digitalen Medien

Zumindest als Anschub stehen mit dem DigitalPakt Mittel für die technische Ausstattung von Schulen zur Verfügung. „Allerdings, und das halte ich für äußerst kritikwürdig, gibt es noch kein Gesamtkonzept des Landes zur digitalen Ausstattung der Schulen. Stattdessen wird, und auch das ist problematisch, auf die Autonomie der Schulen verwiesen […]“, so Frau Thiel. Der Wille und die Fähigkeiten der Personen in der jeweiligen Schule sind so ausschlaggebend für die Frage ob und was am Ende wirklich in genau dieser Schule passiert. Das führt zu „Wildwuchs“ der eingesetzten Produkte, datenschutzrechtliche Aspekte gehen unter, fehlen teilweise sogar ganz. Teilweise wird der Datenschutz dann instrumentalisiert, weil man sich nicht mit Digitalisierung auseinandersetzen möchte. Aktuell prüft das Team um Frau Thiel ein Datenschutzkonzept zur Bildungscloud, bei dem sie aber auch Stand jetzt einräumt, dass viele Punkte noch bearbeitet werden müssen.

„Gegenwärtig verhält es sich so, dass Schulbücher unter pädagogischen Aspekten geprüft werden, Lern-Apps aber nicht.“, hält Frau Thiel fest. Schulen sind mit digitalen Lern-Apps also auf sich allein gestellt und müssen selbstständig eine Bewertung vornehmen, ob die Lern-Apps pädagogisch und auch datenschutzrechtlich geeignet sind, im Unterricht oder auch ergänzend eingesetzt zu werden. Dies zeigt, wie notwendig eine zentrale, staatliche Stelle als Ansprechpartner ist. Versäumt man dies, so wird es in Deutschland zu einem „digitalen Flickenteppich“ kommen.

Konkrete Fragen, aber keine konkreten Datenschutzempfehlungen

Eine Frage, welche die anwesenden Gästen direkt interessierte: „In welchem zeitlichen Rahmen darf man verbindliche Aussagen zu Datenschutzvorgaben erwarten?“ Frau Thiel verwies darauf, dass es zunächst des Datenschutzkonzeptes bedarf. Dieses existiert in seinem finalen Rahmen noch nicht. Die daran gestellten Anforderungen: eine Datenschutz-Folgenabschätzung, ein Verzeichnis der anfallenden Verarbeitungstätigkeiten und viele andere Fragestellungen. Dem Team der Landesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber wurden diese Fragen bisher nicht beantwortet. Schlussfolgernd daraus gibt es noch keine verbindlichen Datenschutzvorgaben. Im Konzept geht es aktuell hauptsächlich um eine Cloud-Lösung für die niedersächsischen Schulen.

„Was sollen wir machen, solange ein solches Konzept noch nicht da ist?“ Im ersten Schritt wird nach den vordringlichsten Bedarfen geschaut – über WhatsApp und „Bring your own Device“ hinaus. Dazu hat sich das Büro der Landesdatenschutzbeauftragten bereits geäußert, auch z. B. zu Microsoft und da insbesondere zu Windows 10. In Niedersachsen existiert ein Prüfschema, mit dem das Team um Frau Thiel aktuell arbeiten kann und hinter dem die Datenschützerkonferenz auch steht. Sie wollen diese Themen möglichst schnell zusammenstellen und dann Hilfestellung geben. Mehr kann aktuell nicht getan werden, aber die klare Aufforderung an alle: „Machen Sie Druck!“

„Warum gibt es keine verpflichtende Fortbildungsstrategie für Lehrer?“ Frau Thiel erwähnte in ihrem Vortrag die Diskrepanz zwischen vorhandener Sachausstattung und Fachkompetenz der Lehrkräfte. Ein Thema, das immer wieder – neben der fehlenden Betreuung der IT – im Zusammenhang mit dem DigitalPakt aufkommt. Auf die Frage der anwesenden Gäste betont Frau Thiel noch einmal, dass es nicht nur um die Ausbildung an den Hochschulen geht, sondern auch um das aktuelle, aktive Lehrpersonal. Die Schüler/innen sind zum Teil klüger als ihre (teilweise einfach nicht so technikaffinen) Lehrkräfte hinsichtlich digitaler Angebote und Medien. Auch sie ist der Auffassung, dass dieses Thema seitens des Staates gestaltet werden sollte.

Wir bedanken uns bei Barbara Thiel für ihren Beitrag zum DigitalNetzwerkSchule! Übrigens: den gesamten Vortrag und Austausch finden Sie „zum Nachschauen“ als Livestream in unserem Blog aktiv. Als wären Sie direkt in Hannover auf der Veranstaltung dabei gewesen! Außerdem steht die Präsentation zu diesem Beitrag zum Download zur Verfügung.

Im Dschungel digitaler Angebote ist es heute zusehends schwer, die Spreu vom Weizen zu trennen. Mit dem Online- und Print-Magazin „Digitale Schule | kompakt“ möchten wir Sie mit Anregungen und Tipps zum Thema Schul-Digitalisierung unterstützen. Wir zeigen unterschiedliche Lösungsansätze von Schulen und Schulträgern zum Thema Digitale Schule, lassen Pädagogen mit ihrer Sicht zu Wort kommen und geben praktische Tipps zu aktuellen Themen der Schulpolitik.

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