„Der digitale Unterricht steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen“
Dabei sei vor allem wichtig, dass Bücher pro Jahr und Klasse laut Gesetz nur zu maximal 15% beziehungsweise 20 Seiten kopiert oder eingescannt werden dürfen und Quellenangaben selbstverständlich sein sollten. Allerdings seien die Schulbuchverlage momentan sehr kulant, es sei aber trotzdem zu beachten dass die gleichen Vorgaben wie auch im Präsenzunterricht gelten, denn das Gesetz sehe den digitalen Unterricht gar nicht vor. Dieser Umstand beweist wieder einmal, dass die Digitalisierung in Deutschland noch ganz am Anfang steht, der VFR formuliert es mit „steckt noch in den Kinderschuhen“ sehr treffend. Der Frage, welche Alternativen LehreInnen zu Anwendungen mit amerikanischen Servern hätten, weichen die Autoren aus und weisen darauf hin, dass starke Passwörter und Firewalls, sowie Dienstrechner unerlässlich seien, um den Datenschutz zu gewährleisten. Es sei aber von unserer Seite hinzugefügt, dass auch Anwendungen, welche auf amerikanische Server zugreifen, gegen die Datenschutz Grundverordnung verstoßen. In der danach folgenden Antwort wird ebenfalls klar, dass die Autoren anscheinend nichts von alternativen Lösungen wissen. Denn auf die eigentliche Frage, ob die Gesetze verändert werden müssten oder alternative Lösungen gefördert gehören, wurde nur auf die strengen Vorgaben verwiesen, die mitunter dazu führen würden, dass wichtige Probleme nicht zeitnah gelöst werden könnten und Einschnitte in der Datensicherheit die Konsequenz daraus wären. An dieser Stelle aber ein erneuter Einwurf unsererseits, dass es natürlich Alternativen zu Plattformen mit Servern in Amerika gibt, die außerdem DSGVO-konform sind und auch nicht automatisch inhaltlichen Abriss leisten. Die meisten dieser Anwendungen werden nur momentan nicht vom Staat unterstützt oder gefördert, weswegen sie Vielen unbekannt sein könnten, die hier auch schon oft vorgestellte und besprochene schul.cloud ist nur ein Beispiel.